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Tausch von Nebenräumen

Das OLG München (24.09.18,34Wx194/18) hat entschieden, daß eine Umnumerierung der Nebenräume außerhalb des Sondereigentums, bei Tausch unter Wohnungseigentümern, nicht nötig ist. Es reicht aus, die Änderung durch einen Vermerk im Grundbuch eintragen zu lassen. Es ist eine eindeutige Zuordnung der Räume zum entsprechenden Sondereigentum erforderlich.