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Verkehrswert der Immobilie

Steht ein Verkauf einer Immobilie oder eine Überragung innerhalb der Familie an, beschäftigen sich viele Eigentümer erstmalig mit dem Wert ihrer Immobilie am Markt. Hierbei stoßen Sie auf Begriffe wie Verkehrswert, Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert.

Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der

sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes kommen u.a. das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswerterfahren zur Anwendung.

Das Sachwertverfahren kommt überwiegend bei Gebäuden, die der Eigennutzung dienen in Betracht. Das Ertragswertverfahren kommt zur Anwendung, wenn beim Bewertungsobjekt nachhaltig erzielbare Einnahmen (Mieten) im Vordergrund stehen. Lassen sich Immobilien direkt über m² Preise / Wohnfläche vergleichen (Eigentumswohnungen / Reihenhäuser), kommt das Vergleichswertverfahren zum Einsatz.



[1] Vom 01.07.2010