
- 18. Februar 2019
- Allgemein
Immobilieneigentum
Immobilienverkauf
Nichts verschweigen!
Beim Immobilienverkauf dürfen schwerwiegende Mängel nicht verschwiegen werden. Der Eigentümer hat die Pflicht, den Käufer über diese Mängel aufzuklären. Ansonsten besteht das Recht den Kaufvertrag aufzulösen. Es gibt zwar einen Haftungsausschluss im Vertrag. Aber nur für Mängel, die Eigentümer und Käufer nicht wissen können. Achtung: Auch über eventuell bestehende Wohnrechte oder Wegerechte etc. muß vor Vertragsabschluß aufgeklärt werden.