
- 18. Februar 2019
- Allgemein
Miete und Eigentum
Vermietung einer Eigentumswohnung
Bei Vermietung einer Eigentumswohnung ist zunächst der Eigentümer der Wohnung Ansprechpartner des Mieters und nicht die Wohneigentümergemeinschaft.
Die Abrechnung der Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten) durch den Wohnungseigentümer mit dem Mieter erfolgt nach der jährlichen Eigentümerversammlung. Dort wird die Abrechnung durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen. Die Abrechnung für den Mieter ist bis zum 31.12. des Folgejahres zu erstellen. Beispiel: Die Abrechnung für 2018 bis zum 31.12.2019.