Telefon: 040-851 741 13 / Fax: 040-851 741 99

Musizieren im Haus

Grundsätzlich sind Singen und Musizieren in Zimmerlautstärke erlaubt. Hausmusik kann auch nicht im Mietvertrag verboten werden. Die Mieter oder die Eigentümer sollten sich an die üblichen Ruhezeiten von 12.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr halten. Für angemessen halten Gerichte ein bis drei Stunden am Tag. Abhängig von der Lautstärke des Instruments.